Entschädigung bei Flugverspätung einfordern – Wer hilft? Flug-gast-recht.de

Haben Sie Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung?

Ihre Rechte als Fluggast gegenüber den Airlines wurden in den letzten Jahren durch Gesetze und die EU-Verordnung Nr. 261/2004 wesentlich gestärkt. Trotzdem machen nur wenige Reisende ihre rechtmäßigen Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätung gegenüber den Airlines geltend. Nutzen Sie den Service der unten genannten Anbieter und prüfen Sie schnell, kostenlos und unverbindlich, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht. Laut EU-Verordnung stehen Ihnen bereits ab drei Stunden Verspätung pro Person zwischen 250 und 600 Euro (in Abhängigkeit von der Flugstrecke) zu.

Wichtig ist es, während der Flugverspätung im Flughafen zu bleiben, damit Sie für die Verantwortlichen erreichbar sind. Bereits nach 2 Stunden Wartezeit muss Ihnen die Fluggesellschaft Erfrischungen zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Verspätungen wegen schlechtem Wetter oder anderen Formen von höherer Gewalt, die aber keinen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen. „Schlechtes Wetter“ wird oft als Grund vorgeschoben, um eventuellen Forderungen zu entgehen. Versuchen Sie bereits am Flughafen zu prüfen ob auch andere Flüge mit gleichem Start- oder Zielflughafen von schlechtem Wetter betroffen sind oder ob nur Ihr Flug ausgefallen ist. Dies könnte ein Hinweis auf eine fadenscheinige Begründung sein.
Lassen Sie sich auf jeden Fall nicht von Aussagen wie „außergewöhnliche Umstände“ abspeisen. Viele Airlines rechnen damit, dass viele Passagiere ihr Recht auf Entschädigung allzu leicht aufgeben. Bei unklaren Verhältnissen:

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Voraussetzungen für eine Entschädigung wegen Flugverspätung

Der Flug muss in einem Land der EU gestartet sein. Dies ist unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. Darüber hinaus kommen auch Flüge in Betracht, welche in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, welche den Sitz innerhalb der EU oder aber der Schweiz, in Island oder aber Norwegen haben.

Folgende Wartezeiten sind Voraussetzung: Für Flüge bis 1.500 Kilometer eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden, bei Flügen von 1.500 Kilometern bis 3.500 Kilometern eine Wartezeit von rund 3 Stunden und für Flüge ab 3.500 Kilometer eine Wartezeit von über 4 Stunden.

Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätungen

Der Betrag fällt in der Regel unterschiedlich hoch aus und ist davon abhängig, wie viele Kilometer die gesamte Strecke beträgt. Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang auch noch, dass der Entschädigungsbetrag unter Umständen höher ausfallen kann, als der tatsächliche Preis für das Ticket. Das liegt an den Pauschalen, die laut EU Gesetz als Wiedergutmachung gezahlt werden müssen. Lassen Sie sich auf jeden Fall nicht von Aussagen wie „außergewöhnliche Umstände“ abspeisen. Viele Airlines rechnen damit, dass viele Passagiere ihr Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung allzu leicht aufgeben. Versuchen Sie bei unklaren Umständen ein Fluggastrecht-Portal einzuschalten. Sie können Sich direkt bei einem der folgenden Anbieter Ihre mögliche Erstattung berechnen lassen:

Höhe der Entschädigung in Abhängigkeit von der Flugstrecke

Bei Kurzstrecken bis zu 1.500 Kilometer kommt ein Betrag von 250 Euro in Betracht.
Für Strecken ab 1.500 Kilometer und innerhalb der EU ein Betrag von rund 400 Euro.
Alle anderen Stecken von 1.500 Kilometern bis 3.500 Kilometern werden ebenso 400 Euro gezahlt.
600 Euro werden gezahlt für einen verspäteten Flug, der über eine Strecke von 3.500 Kilometer zurücklegen würde.

 

Beispiele für Kurz-, Mittel und Langstreckenflüge ab Frankfurt am Main

Diagramm Entschädigung bei Flugverspätung in Abhängigkeit von der Entfernung
Nutzung erlaubt bei Angabe der Quelle: www.flug-gast-recht.de

 

 

Die getesteten Fluggastrecht-Portale

Flightright.de – Nach eigenen Angaben 99% Erfolgsquote vor Gericht

Absolut empfehlenswert wegen sehr guten Kundenbewertungen. Faire Provision von 20-30% die nur im Erfolgsfall einbehalten werden. Informiert noch zusätzlich über Ihre Rechte bei Geschäftsreisen. Erste Wahl bei Entschädigung bei Flugverspätung.

Fairplane.de – Erstreitet auch Entschädigungen bei Problemen mit dem Gepäck

Sehr gute Bewertungen durch Kunden. Die Provision bei Fairplane liegt momentan bei ca. 29% (inklusive Mehrwertsteuer), kann aber durch Abschluss einer Versicherung (9,90€/Jahr) voll und ganz erstattet werden.

Flugrecht.de – Bis zu 600 Euro Entschädigung

Auf der Seite Flugrecht.de geben Sie einfach Ihre Flugnummer sowie die Dauer der Verspätung ein. Sofort wird Ihnen die mögliche Entschädigung angezeigt. Wenn Sie nun der Firma den Auftrag erteilen, wird Sie für Ihre Entschädigung kämpfen und im Erfolgsfall 20 – 30% Provision von Ihrer Entschädigung einbehalten.

Wirkaufendeinenflug.de – Schnelle Auszahlung der Entschädigung

Die Seite Wirkaufendeinenflug bezahlt die Entschädigung sogar, bevor die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche anerkannt hat. Nachdem die Daten des verspäteten oder ausgefallenen Fluges eingeben wurden, errechnet wirkaufendeinenflug eine mögliche Entschädigung und macht Ihnen ein Angebot. Wenn Sie es annehmen, erhalten Sie die Entschädigung, noch bevor Ansprüche bei der Airline geltend gemacht wurden. Die Entschädigung ist dann zwar nicht so hoch, dafür trägt das Risiko einer Anerkennung die Firma wirkaufendeinenflug.

EUflight.de – Kauft die Ansprüche Ihres Fluges und zahlt noch am selben Tag die Entschädigung

EUflight trägt das komplette Risiko und zahlt bereits vor Anerkennung der Entschädigung durch die Airline. Deshalb wird ein Honorar von über 40% einbehalten.

Mehr Informationen zu Entschädigung bei Flugausfall

Zusammenfassung:

Grundsätzlich haben Fluggäste bei einer Verspätung des Fluges je nach Dauer und Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Fluggesellschaft und betroffenem Land.

In der Europäischen Union gilt die Fluggastrechteverordnung, die bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von bis zu 600 Euro vorsieht. Diese Regelung gilt allerdings nur für Flüge innerhalb der EU oder von einem EU-Land in ein Drittland mit einer EU-Fluggesellschaft.

In den USA gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung bei Flugverspätungen, jedoch bieten einige Fluggesellschaften freiwillig Entschädigungen an, insbesondere bei längeren Verspätungen oder Ausfällen.

In anderen Ländern wie Kanada, Australien oder Neuseeland gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen zur Entschädigung bei Flugverspätungen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entschädigung nur unter bestimmten Umständen gewährt wird, wie beispielsweise bei technischen Problemen oder Fluglotsenstreiks. In anderen Fällen wie bei extremen Wetterbedingungen oder politischen Unruhen kann die Fluggesellschaft von ihrer Verantwortung befreit sein.

Es empfiehlt sich daher, im Falle einer Flugverspätung oder eines Ausfalls die genauen Regelungen und Bedingungen der betreffenden Fluggesellschaft und des jeweiligen Landes zu prüfen und gegebenenfalls eine Entschädigung zu beantrage